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04. Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen untereinander und auch gegenüber Unternehmen. Es behandelt eine Vielzahl von Angelegenheiten, darunter zum Beispiel Verträge, Schadensersatz, Eigentumsrechte etc.
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Vertragsrecht: Dieser Bereich regelt die Bildung, den Inhalt und die Beendigung von Verträgen zwischen Parteien. Dazu gehören Fragen der Vertragsfreiheit, Vertragsbedingungen, Vertragsverletzungen und die Durchsetzung von Vertragsrechten.
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Schadensersatzrecht: Es bestimmt die Bedingungen, unter denen eine Person oder ein Unternehmen für einen Schaden haftbar gemacht werden kann und wie dieser Schaden ausgeglichen wird. Dies umfasst Schadensersatzansprüche bei Verletzungen, Verlust von Eigentum und finanziellen Verlusten.
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Sachenrecht: Dieser Bereich behandelt die Rechte an Sachen oder Vermögenswerten wie Grundstücken, Fahrzeugen und persönlichem Eigentum. Es regelt den Erwerb, die Übertragung und die Beschränkungen dieser Rechte sowie Fragen der Eigentumsübertragung und -besitz.
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Haftungsrecht: Dieses Gebiet bestimmt die rechtlichen Verantwortlichkeiten für Handlungen oder Unterlassungen, die Schäden oder Verluste verursachen. Es umfasst Haftungsfragen in verschiedenen Kontexten wie Verkehrsunfälle, Produkthaftung, medizinische Fehler und Schadensersatzansprüche.
Das allgemeine Zivilrecht bildet das Fundament des privaten Rechts und basiert auf gesetzlichen Bestimmungen, Gerichtsurteilen und allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Durch die Klärung von Rechtsbeziehungen, die Lösung von Streitigkeiten und die Gewährleistung eines gerechten Zusammenlebens trägt das allgemeine Zivilrecht wesentlich zur Rechtsordnung und sozialen Stabilität in einer Gesellschaft bei.
